Ende Juli wurde von Wtransnet eine neue Vorgehensweise für die Reklamationsbearbeitung von Zahlungsverzügen, welche im Zuge eines Dienstleistungsaustauschs zwischen Mitgliedern entstehen können, eingeführt.
Neu an dieser Vorgehensweise ist, dass der Schuldner, welcher den Schaden verursacht und die Intervention der Abteilung für Zwischenfälle notwendig macht, anhand einer Gebühr zur Rechenschaft gezogen wird. Eine Ausnahme hierzu bilden unbegründete Reklamationen von Fuhrunternehmen oder die noch nicht erreichte Fälligkeit von Rechnungen.
Die Qualitätspolitik von Wtransnet (QAP, Quality Assurance Policy) betrachtet die Möglichkeit einer Sperrung des Zugriffs von Firmen, die ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen. Bei Insolvenzfällen kommt es zur endgültigen Abmeldung des betroffenen Unternehmens.
Dennoch ist das Volumen an Zahlungsverzügen aufgrund der aktuellen Situation weiterhin angestiegen und selbst wenn die gemahnten Rechnungen in der Vergangenheit letztendlichen ausgeglichen wurden, so geschah dies erst nach der Intervention und Reklamationsbearbeitung durch Wtransnet und mit den daraus resultierenden Verlusten für die Fuhrunternehmen. Mehr Einzelheiten zu dieser Dienstleistung finden Sie in der Webseite von Wtransnet im Dokument über Änderungen von Reklamationsrichtlinien.