Der Mindestlohn in Deutschland wird auch für internationale Frachtführer im internationalen Verkehr gelten

Ab dem 1. Januar 2015 sollen ausländische Transportunternehmen, die jede Art von Transport in Deutschland sowohl international als auch Transitverkehr durchführen bestätigen können, dass der Lohn von den Frachtführern  dem  Mindestlohngesetz in Deutschland entspricht  (8,50 Euro pro Stunde).

Bevor ein Transport durchgeführt wird, soll dieser Nachweis durch das Ausfüllen eines Formulars  an eine bestimmte deutsche Faxnummer für diese Zwecke gesendet werden

Die Höhe des Mindestlohnes nach dem deutschen Gesetzt beträgt ab dem 1. Januar 2015 brutto 8,5 Euro je Zeitstunde.
Dieses Gesetz gilt auch für ausländische Arbeitnehmer, die für ausländische Unternehmen in Deutschland arbeiten. Laut deutscher Verbände gilt dieses Gesetz auch für ausländische Fahrer, die für ausländische Unternehmen arbeiten und quer durch Deutschland fahren.
Im Fall von internationalem Transport, wird dies nur auf den Teil der Fahrt in Deutschland beziehen. Im Falle der Kabotage in Deutschland, wird dies für die ganze Fahrt gelten.
Im Fall von ausländischen Frachtführern sind sie verpflichtet, die Durchführung des Transportes mitzuteilen.

Die Regel beruft sich auf  Richtlinie 96/71 / EG von Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen. Die Mitgliedstaaten müssen garantieren, dass der Mindestlohn für die entsandten Arbeitnehmer von dem Land gilt, wo man die Dienstleistung erbringt.
Laut Finanzministerien und Ministerium für Arbeit in Deutschland in Bezug auf die Erklärung vom Mindestlohn für die Arbeitnehmer, die ihre Arbeit in Deutschland entwickeln, würden wir gerne folgendes erwähnen:

Können meine Kunden die Erklärung von mir fordern?
Viele deutsche Kunden verlangen von Ihren Subunternehmen die Zertifizierung der Einhaltung der Mindestlohnes.

Wie macht man die Erklärung?
Es gibt drei Modelle (auf Deutsch, Englisch oder Französisch).  Sie können eine der drei wählen, obwohl es empfehlenswert die deutsche Version zu benutzen.
Auf Deutsch:
Klicke Sie auf 033037  (oder geben Sie 033037 in der Suche an)

Wo muss ich das Formular zusenden?
Zurzeit existiert keine E-Mail Adresse. Bitte schicken Sie es per Fax an
Bundesfinanzdirektion West, Köln.
Fax: 0049 221964870

Welchen Beweis bekomme ich?
Der Beleg vom Fax gilt als Versandbestätigung.

Die Reisedaten
Wenn es um keine einzelne Fahrt geht, hat man den Frist innerhalb von 6 Monaten (vom Startdatum bis zum Enddatum).

Arbeitszeiten
Es werden nur  tatsächlichen Stunden unabhängig Pausen gezählt.

Sollen die Fahrer eine Bestätigung dabei haben?
Es ist empfehlenswert, dass die Mitarbeiter bei sich haben (in diesem Fall Frachtführer):

Kopie des Antrages
Sendebestätigung von Fax
Unterschriebene und abgestempelte Erklärung vom Unternehmen mit Der Sendebestätigung.

Ich habe bestimmtes Datum in der Erklärung angegeben und im Endeffekt hat der Mitarbeiter an anderen Daten gearbeitet. Was muss ich tun?

Sie können Korrekturen innerhalb von 7 Tagen nach dem Ablauf der Erklärung durchführen. Das heißt, wenn Sie eine Fahrt deklarieren und diese Fahrt im Endeffekt nicht durchgeführt wird oder die angegebenen Daten modifiziert werden, verfügen Sie über 7 Tage für die Korrektur, ab dem angeblich Enddatum von der Fahrt.

Bruttogehalt
Bruttogehalt von € 8,5 ist die Basis, mit dem die Berechnung vorgenommen wird. Bitte denken Sie an entsprechende Steuer in Ihrem Land.

Selbstständige
Gilt für Mitarbeiter von Unternehmen aller EU-Länder. Daher gilt es nicht für Selbstständige.

Quelle:

Bundesfinanzministerium
Ministerium für Arbeit in Deutschland
ASTIC –Verband von internationalen Straßentransport (Spanien)

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte Ihre Transport Verbände

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