Das Thema „Italien und Transport“ steht erneut im Vordergrund. Letzte Woche haben wir in der Presse über die ersten Fälle von Sanktionen gegen spanische Transporteure wegen des Mangels an Informationen im CMR gelesen. Heute sprechen wir über das Mindestlohngesetz in Italien. Seit dem 1. März tritt die Online-Meldepflicht über die Entsendung von Arbeitnehmern nach Italien in Kraft. Dies betrifft aber nur diejenigen, die Kabotage durchführen.
Laut Ausbildungszentrum Forma Italia handelt es sich um eine präventive Meldung über die Entsendung des Arbeitnehmers, für die die zentrale italienische Verwaltung der Überwachungsarbeitsinspektion Online-Mitteilung-Formular UNI-CAB-EU erstellt hat. Das Formular finden Sie auf der Plattform “Distacco UE”.
Auf diese Weise müssen ausländische Transportunternehmen, die ihre Arbeitnehmer nach Italien entsenden oder die Kabotagen in diesem Land durchführen werden, spätestens bis 24 Uhr des Vortages der Arbeitsaufnahme in Italien beim italienischen Arbeitsministerium online diese Arbeitnehmer anmelden lassen. Wenn die Arbeitnehmerentsendung bereits per E-Mail mitgeteilt wurde, wird es erneut nur im Falle von Änderungen oder einer Transportabbrechung notwendig. Dann ist eine neue Mitteilung auf der Plattform notwendig.
Bitte führen Sie für Überprüfung durch die Aufsichtsbehörden Kopien folgender Unterlagen mit:
- Daten vom Dienstleister / Entsendeunternehmen
- Daten vom entsendeten Arbeitnehmer
- Allgemeine Daten und Adresse des Vertreters in Italien
- Datum der ersten Kabotage in Italien
- Datum der letzten Kabotage in Italien
Bitte denken Sie daran, dass bei der ersten Meldung über die Entsendung des Arbeitsnehmers das Unternehmen die Zugangsdaten beim Arbeitsministerium beantragen muss. Bei Problemen oder jeglichen Fragen können Sie das Ministerium per E-Mail kontaktieren: distaccoUE@lavoro.gov.it und clic4help@lavoro.gov.it.