Ab dem 1. Januar 2015 sollen ausländische Transportunternehmen, die jede Art von Transport in Deutschland sowohl international als auch Transitverkehr durchführen bestätigen können, dass der Lohn von den Frachtführern dem Mindestlohngesetz in Deutschland entspricht (8,50 Euro pro Stunde). Bevor ein Transport durchgeführt wird, soll dieser Nachweis durch das Ausfüllen eines …
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