Das französische Ministerium für Arbeit hat eine weitere Neuheit zur Einhaltung der Loi Macron eingeführt: Ab Januar nächsten Jahres müssen Unternehmen via Web die Bescheinigungen für Reisen vor Ausführung des internationalen Transportservice oder der Cabotage in Frankreich einreichen.
Seit seiner in Kraftsetzung bedeutet die Loi Macron eine Reihe von Verpflichtungen und Vorgehensweisen für Unternehmen die internationale Transporte nach Frankreich machen unter welchen die Pflicht der Bescheinigung für Reisen ist, die in franzosisch verfasst und mit Daten des Unternehmens, Fahrers und dessen Bezahlung beinhaltet.
Was verändern die Bescheinigungen?
Die in den letzten Tagen angekündigte Neuigkeit ist, dass es Pflicht werden wird die Bescheinigung für Reisen via Web des französischen Ministeriums für Arbeit einzureichen.
Die Unternehmen werden sich auf der Web registrieren müssen um die Bescheinigungen einzureichen. Die Anträge stehen nur in englisch und französische zur Verfügung und stellen eine aufrufbares Register der bereits eingereichten Bescheinigungen zur Verfügung. Ist die Bescheinigung ausgestellt muss diese von dem Fahrer in der Kabine des Fahrzeuges mitgeführt werden.
Anbetracht dieser Neuheit und den Eindrücken die diese bei in Kraft treten dieser Norm hinterlassen hat möchten wir kurz weitere wichtige Punkte zu denen die Loi Macron zwingt durchgehen:
Mindestlohn
An erster Stelle müssen die Unternehmen bestätigen, dass ihre Fahrer den Mindestlohn die das französische Abkommen für Transporte auf Strassen und Hilfsaktivitäten des Transports als Tarfife festgelegt hat eingehalten werden.
Repräsentant in Frankreich
Das vorherige Gesetz sieht ebefalls vor das Transportunternehmen die in Frankreich tätig sind eine Repräsentanten im Land bestimmen müssen dessen Rolle es sein wird als Bindeglied zwischen den französischen Autoritäten und dem gesanten Arbeiter zu fungieren. Dieser wird Korrektheit der Dokumentation die die Einhaltung der Loi Macron verlangt betreuen und sie gegebenfalls den entsprechenden Organen auf Anfrage vorzulegen.
Auch wenn die angeforderte Dokumentation die Gehaltsbescheinigungen der Fahrer und die entsprechende Nachweise der Bezahlung für den eingereichten Zeitraum beinhaltet, zuzüglich des Arbeitsvertrages hat, sich die französische Polizei sich darauf beschränkt, zu überprüfen, dass der Fahrer die Bescheingung für Reisen bei sich führt sowie über die Bereitstellung eines legalen Respräsentaten in Frankreich zu verfügt.
Das Ziel dieser neuen Regelung, die wie bereits erwähnt im Januar 2017 in Kraft treten wird ist es den französischen Autoritäten die Kontrolle der Einhaltung des Gesetz zu erleichtern, sowie ihnen Zahlen bereit zu stellen die Auskunft über Gastarbeiter geben.
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